SEGGERLING KLASSENVORSCHRIFTEN

1 Grundlagen

Gemäß Satzung der SSS (Seggerling Sailing Society e. V.) sind die folgenden Vorschriften bei der Seggerling-Jolle einzuhalten:

  1. Die Grundlage der Klassenvorschriften ist der jeweils aktuelle Bauplan. Er gilt in Zweifelsfällen.
  2. Alles, was nicht im Bauplan gezeigt oder den Vorschriften erwähnt ist, ist verboten.
  3. Unklarheiten dürfen durch „Ergänzungen zum Bauplan“ vom Konstrukteur oder seinem Vertreter nach Abklärung mit
        1. Vorstand und DSV kurzfristig beseitigt werden, ein Versammlungsbeschluss ist nachträglich herbeizuführen.
  4. Alte Boote verlieren ihre Gültigkeit durch Änderungen und Ergänzungen nicht, aber regelwidrig gewordene Teile dürfen nur durch Erlaubtes ersetzt werden.
  1. Die Überwachung der Regeln erfolgt durch die SSS. Verstöße führen zum Ausschluss von Regatten.
  2. Der Holzbootcharakter muss auch bei Kunststoffschalen klar erhalten bleiben -Deck und Ausbau müssen ausnahmslos aus Sperrholz sein.
  1. Änderungen am Bauplan sind nur zulässig, wenn die Jolle dadurch eindeutig einfacher, billiger und sicherer wird, wobei für Änderungen am Rumpf ausschließlich die Selbstbaubarkeit in Sperrholz maßgeblich ist.
  1. Änderungen am Bauplan und der Seggerling Klassenvorschrift können nur satzungsgemäß (§ 12.5) und im Einverständnis mit dem Konstrukteur oder seinem Vertreter beschlossen werden, wenn dabei die Klassenziele gewährleistet bleiben.
  1. Neu zugelassen werden von der SSS nur Jollen, die dem aktuellen Bauplan und den gültigen Vorschriften entsprechen. Eine entsprechende Bescheinigung stellt die SSS aus.
  1. Zwecks Erprobung technischer Verbesserungen dürfen höchstens zwei Boote für einen begrenzten Zeitraum auf festzulegenden Regatten eine Ausnahmegenehmigung vom Vorstand und DSV erhalten.

11. Änderungen am Bauplan und der Seggerling Klassenvorschrift müssen in Textform durch die Klassenvereinigung auf der Internetseite veröffentlicht werden.

2 Formales

  1. Baunummern werden, weltweit durchlaufend, nach Zahlung der Lizenz vom Konstrukteur zugeteilt.
  2. Segelnummern, die ersten Ziffern der Baunummer, dürfen nur mit Erlaubnis der SSS gefahren werden.
  3. Aufnahme ins SSS-Register erfolgt nach unauslöschlicher Markierung der Bau-Nummer am Rumpf.
  4. Vermessung bei Bedarf durch SSS-Obleute oder DSV-Vermesser auf Kosten des Veranlassers.
  5. Änderungen an vermessenen Booten machen die Vermessung nichtig oder sie muss korrigiert werden.

3 Hauptdaten (Bauplan: L2 )

  1. max. Länge aber alles = 470 cm einschließlich aller Beschläge, über Deck gemessen
  2. max. Breite über alles = 160 cm zwischen den Loten bei waagerechtem Rumpf
  3. min. Dicke = 6 mm einschließlich Lack oder Beschichtung für Rumpf, Deck, Sitz
  4. Steventangente als vordere Begrenzung des Rumpfes, d.h. Deck ohne Nase
  5. Mastmitte auf Station 3,25 ± 2 cm von achtern auf Deck gemessen, unverrückbar
  6. Vorderkante Schwert auf Station 2,2 m von achtern auf Kiellinie gemessen
  7. Abrißkante max. 10 cm hinter Ruderschott auf Kiellinie gemessen
  8. min. Rumpfgewicht = 60 kg segelklar mit Beschlägen, ohne Flossen und Rigg
  9. Baum mindestens 50 cm über Deck auf seiner ganzen Länge
  10. max. Segelfläche = 8 m² nach Formel und Angaben im Bauplan