WICHTIG!!! Änderungen der Klassenvorschriften

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Liebe Seggerling-Segler,

neue Materialien und Bootsbautechniken, gestiegene Ansprüche und nicht ganz eindeutig verfaßte Bauvorschriften lassen es zu, die ursprünglich einfachst gehaltenen Klassenvorschriften derart auszulegen, dass daraus möglicherweise ein Vorteil gegenüber herkömmlichen Booten ensteht. Um dem zu begegnen, wurde auf der Jahreshauptversammlung im September 2016 eine Meinungsumfrage speziell zum Thema CFK- Material beim Seggelingbau durchgeführt. Die dort anwesenden Mitglieder stimmten mehrheitlich gegen CFK Boote. Aus diesem Grund hat der Vorstand in einer Vorstandssitzung einstimmig folgende Änderung in der Bauvorschrift der Seggerling Sailing Sciety e.V. beschlossen:

„Die Verwendung von Carbonfasern und ähnlichen Materialien ist beim Bau des Rumpfes (P) in jedweder Form nicht zulässig. Neben Holz ist ausschließlich Glasfaser erlaubt.“

Dieser Beschluss gilt ab sofort und muss auf der nächsten Versammlung von den Mitgliedern noch bestätigt werden.

Ein Bestandsschutz für bisher gebaute Boote, die nicht dieser Vorschrift entsprechen, ist gegeben. Boote die sich im Bau befinden und bei denen zum jetzigen Zeitpunkt Carbonfasern verbaut wurden, sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Der Bauzustand ist zu dokumentieren und dem Vorstand unverzüglich vorzulegen. Für diese Boote wird ebenfalls eine Sonderregelung getroffen.

 

Der Vorstand am 25. Dezember 2016